Berechtigt auf der Unterschriftenliste für den Bürgerentscheid zu unterschreiben ist, wer:
stimmberechtigte(r) Einwohner(in) der Stadt Lindau und mindestens 18 Jahre alt ist.
Berechtigt auf der Unterschriftenliste für den Bürgerentscheid zu unterschreiben ist, wer:
stimmberechtigte(r) Einwohner(in) der Stadt Lindau und mindestens 18 Jahre alt ist.