Mit seiner Entscheidung vom 27.06.2017 hat das VG Ausgburg unsere Klage gegen die Formulierung des Ratsbegehrens zurückgewiesen.
Durch die Überprüfung und Entscheidung des VG besteht damit Klarheit darüber, dass unsere Bedenken unbegründet waren und die Formulierung des Ratsbegehrens somit zulässig ist.
Die Entscheidung des VG wird von der BI Eichwaldbad ohne Einschränkung akzeptiert und wir werden keine weiteren rechtlichen Schritte gegen das Ratsbegehren tätigen.
Wir freuen uns auf den Bürgerentscheid und einen spannenden Wettstreit der Argumente und stehen für weitere Informationen oder Diskussionen gerne zur Verfügung.
BI Eichwald