Bürgerinitiative Eichwald

Eichwaldbad als Bürgerbad

Pressemitteilung

Stadt versucht BI mit rechtlichen Schritten einzuschüchtern

Zum zweiten Mal innerhalb einer Woche versucht die Stadt mit rechtlichen Mitteln Einfluss auf die Öffentlichkeitsarbeit der Bürgerinitiative Eichwaldbad auszuüben.
Nach Verteilung unseres Flyers wurden wir von der Stadt aufgefordert die Austeilung des Flyers einzustellen, mit der Begründung, die BI würde unwahre Tatsachenbehauptungen verbreiten.Ausserdem wurden wir zum Widerruf aufgefordert.
Die BI weist die Vorwürfe der Stadt mit anhängendem Schreiben als unbegründet zurück.

Bernd Niechoj für die
Bürgerinitiative Eichwaldbad


An die Stadt Lindau

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit weisen wir die von Ihnen erhobenen Vorwürfe und Forderungen als unzutreffend zurück. Die von uns genannten Angaben sind vollständig aus den veröffentlichten Projektunterlagen oder anderen öffentlich zugänglichen Quellen herleitbar und überprüfbar.
Vorab geben wir eine kurze Begründung, die wir ggf. nächste Woche ergänzen.
Zu den einzelnen Punkten nehmen wie folgt Stellung:

  • In unserem Flyer ist richtig dargestellt, dass sich die UFERfläche ca. halbiert, was richtig ist. Wir haben nicht behauptet, dass sich die Liegefläche halbiert.
  • Der Erhalt des Strandbad Eichwald in seiner bisherigen Form zieht zwangsläufig eine Sanierung nach sich, denn andernfalls kann das Standbad nicht in seiner bisherigen Form in Betrieb genommen werden. Dies ist insbesondere der Tatsache geschuldet, dass der Leiter des Bäderbetriebs Teile der Technik bereits ausbauen ließ. Im Übrigen wurde im Rahmen der Zulässigkeitsprüfung des Bürgerbegehrens explizit die Finanzierbarkeit des dauerhaften Erhalts einschließlich Sanierung geprüft und bestätigt.
  • Der von uns genannte Betrag setzt sich zusammen aus dem Anteil der Stadt für das Grundversorgungsbad in Höhe von 12,5 Mio € und die einredefreie Leistung von 490 T€ p.a. auf die Vertragslaufzeit zur Finanzierung von 10 Mio.€ auf Seiten des Investors Schauer. Ausserdem weisen wir darauf hin, dass der OB in der letzten Ausgabe des Wochenblatts erklärt hat, dass bereits 10 Mio € investiert worden seien.
  • Art. 141 Abs.3 der Bayrischen Verfassung verpflichtet die Kommunen für die Allgemeinheit den freien Zugang zu Flüssen und Seen zu erhalten. Freier Zugang bedeutet ohne Bezahlung von Eintritt.
  • Der von uns genannte CO2-Ausstoß basiert auf Ermittlungen eines größeren Hallenbades und wird bei der geplanten Therme eher deutlich darüber liegen.

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir uns vorbehalten für den Fall einer Gegendarstellung Ihrerseits das Wahlergebnis anzufechten.

Mit freundlichen Grüßen


Schreiben der Stadt vom 21.7.2017 12:14 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren
wir haben am 20.07.2017 festgestellt, dass Sie einen Flyer zum Bürgerentscheid am 23. Juli 2017 an die Lindauer Haushalte verteilen.
Die Darstellung ist in die Bereiche „JA zum Eichwaldbad“, sowie „NEIN zur Therme aufgeteilt. Den entsprechenden Flyer fügen wir in Anlage diesem Schreiben bei.
Im Text sind mehrere offensichtlich unwahre Tatsachenbehauptungen enthalten, die wir im Einzelnen aufführen:
– Die Liegefläche verringert sich nicht um die Hälfte, sondern nur von 22.000 qm auf 18.000 qm.
– Der Erhalt des Strandbades Eichwald bedeutet nicht zwingend eine Sanierung des-selben.
– Die Kosten, welche die Stadt für das Grundversorgungsbad aufwendet, betragen einen Festpreis von EUR 12,5 Mio., nicht EUR 22 Mio.
– Es ist auch unter Beachtung der Bayerischen Verfassung erlaubt, einzelne Uferstücke wie vorliegend der Thermennutzung zuzuführen. Bei Bezahlung des entsprechenden Eintrittsgeldes ist es jedem Besucher möglich, die vorgelagerte Liegefläche mit Seezugang zu nutzen.
– Der tägliche Ausstoß von 7-10 Tonnen klimaschädlichem CO2 ist nicht nachgewiesen. Dies muss klargestellt werden.
Wir weisen darauf hin, dass Sie gehalten sind, eine wahrheitsgemäße und den Tatsachen entsprechende Öffentlichkeitsarbeit durchzuführen.
Aus diesem Grund fordern wir Sie auf, die Verteilung der entsprechenden Flyer einzustellen und in gleicher Form und Umfang eine Richtigstellung der falschen Tatsachenbehauptungen vorzunehmen, sowie uns dieses bis zum 21.07.2017, 15.00 Uhr, in geeigneter Form nachzuweisen an folgende Mail-Adresse: presse@lindau.de
Andernfalls behalten wir uns vor, in eigener Regie entsprechende Richtigstellungen in gleichem Umfang und in gleicher Qualität in Eilauftrag zu geben und die dadurch verursachten Kosten von Ihnen – notfalls gerichtlich – zurückzufordern. Im Übrigen behalten wir uns vor, das Wahlergebnis anzufechten.

Mit freundlichen Grüßen
Tanja Bohnert, LL.M. (University of Sydney)
Leiterin des Bürger- und Rechtsamtes