Bürgerinitiative Eichwald

Eichwaldbad als Bürgerbad

Klaus Burger – Rätselraten um die Therme

zum Artikel in der LiZ v. 20.01.2017: „Rätselraten um die Therme“

Analysiert man die Berichte und Leserbriefe der letzten Wochen, so kommt man zum
Schluß, daß hier nach jahrelangen Überlegungen, wie auch beim Bahnhalt am
Berliner-Platz, eine total verfahrene Situation vorherrscht. Durch Missachtung
von über Jahrzehnte lang gültigen stadtplanerischen Konzepten liegt nun ein mehr
als fauler Kompromiss für die Therme vor. Die Entscheidung 2008, die
Eislauffläche im Landschaftsschutzgebiet zu überdachen, erfolgte unüberlegt,
obwohl man bereits damals wußte, daß die Technik der Eisherstellung überaltert
und reparaturbedürftig ist. Später kamen Mängel an den Räumen dazu, so daß
berechtigte Überlegungen angestellt werden, die Halle an anderer Stelle neu zu
errichten.
Mit der geplanten Entscheidung des Stadtrates droht eine schlimmere
Fehlentwicklung, da die Eislaufhalle der Therme im Wege steht. Besonders
deutlich wird dies durch die entlang der Eislaufhalle, auf einer Länge von über
100 Meter geplante Schallschutzwand mit mehr als 7 Metern Höhe. Vor allem die
Sperrung des seit über 80 Jahren zugänglichen Strandbereichs im Westen als
Ausgleichsfläche kann nur ungläubiges Kopfschütteln
erregen.
Allein schon die Ablehnung der berechtigten Forderung der Schulen und der
Schwimmer des TSV nach einem wettkampftauglichen Becken mit 8 Bahnen, so wie
bisher, zeigt auf, wie wenig durchdacht die Planung ist. Die Eislaufhalle ist
keine uferbezogene Nutzung, wie ein Bad oder eine Therme und hat hier nichts zu
suchen. Das Ufer gehört allein den Badenden und Schwimmern, ob als Naturbad oder
Therme. Dadurch wäre es auch möglich die vorhandenen Schwimmbecken samt
Kinderbereich und Rutsche zu erhalten und zu reparieren. Vor allem könnte die
durch die neuen Becken notwendige, ersatzlose Beseitigung von einem guten
Dutzend mehr als hundert Jahre alter Eichenbäume im Landschaftsschutzgebiet
verhindert werden.
Die ersten Reaktionen der Anwohner zu den Planungen des Investors Schauer zeigen,
wie unzureichend deren berechtigte Einwände bisher berücksichtigt wurden. Öffnungs-
zeiten bis 1 Uhr nachts sind unzumutbar.
Angesichts dieser Situation wird er noch länger auf eine Baugenehmigung warten
müssen, denn das gerade erst begonnene Bebauungsplanverfahren wird mehrere Jahre
dauern. Dabei ist völlig offen, ob ein solches Vorhaben innerhalb und im
Anschluß an Landschaftsschutz-, Naturschutz-, Vogelschutz- und FFH- gebiete im
Uferbereich – eines der größtenTrinkwasserspeicher Europas – überhaupt
genehmigungsfähig ist.

Schon die erste Stufe des Verfahrens mit der sog. frühzeitigen
Öffentlichkkeitsbeteiligung ist rechtlich angreifbar, da dem Bürger gar keine
alternativen Vorschläge angeboten wurden, wie dies notwendig wäre. Auch wegen
Mißachtung des sog. Verschlechterungsverbots im Landschaftsschutzgebiet kann das
Verfahren bei einer entsprechenden Klage scheitern. Deshalb ist m.E. ein
Vertragsabschluß erst nach Klärung dieser zahlreichen noch offenen Fragen und
Verfahren sinnvoll.