Eine Prüfung des von der Stadt angestrebten und formulierten Ratsbegehrens durch die BI hat ergeben, dass gegen die Formulierung des Ratsbegehrens rechtliche Bedenken bestehen. Auf diese Bedenken hat die BI die Stadt am 14 Juni hingewiesen. Leider hat die Stadt die Bedenken der BI zurückgewiesen und mitgeteilt keine Textänderung vornehmen zu wollen. Aus diesem Grunde sah sich die BI veranlasst den Sachverhalt gerichtlich überprüfen zu lassen.
Durch den frühen Eilantrag beim Verwaltungsgericht müssen für die Abstimmung weder Verzögerungen noch zusätzliche Kosten entstehen. Die BI hält auf jeden Fall an dem Termin fest.